Beschluss:
Der Magistrat wird gebeten, in zukünftigen
Haushaltssatzungsentwürfen, die der Stadtverordnetensammlung zur
Beschlussfassung vorgelegt werden, folgende Positionen im Ergebnisplan in
geeigneter Weise detailliert darzustellen:
1.
Positionen, die mehr als
25 % - mindestens jedoch 5.000 EUR - vom Ansatz des Vorjahres nach oben oder
unten abweichen (Begründung der Abweichung) und
2.
sämtliche Positionen 13
(„Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“), soweit der Ansatz 50.000 EUR
überschreitet (detaillierte Darstellung der einzelnen Beträge, so dass
mindestens 75 % des Ansatzes erfasst werden).
Begründung:
Bei den jährlichen Haushaltsberatungen werden
speziell diese beiden o. g. Punkte immer wieder von den Fraktionen bei
zahlreichen Positionen abgefragt, so dass sich dann entsprechender
kurzfristiger Handlungsbedarf für die Verwaltung ergibt. Werden diese Punkte
bereits bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs berücksichtigt, können
voraussichtlich die entsprechenden Anfragen/Anträge aus den Fraktionen deutlich
reduziert werden und die Verwaltung ist nicht mehr dem kurzfristigen
Handlungsdruck ausgesetzt.